Geschäftsbedingungen
Angebot und Auftrag
Die in diesem Angebot dargestellten Eigenschaften beruhen auf Kundenangaben oder den geführten Analysegesprächen. Änderungen nach Auftragserteilung können zusätzliche Kosten verursachen. Zusätzliche Arbeiten bzw. Tätigkeiten, die über die im Angebot genannten hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
Die Preisstellung erfolgt gemäß der im Angebot genannten Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Auftragnehmer akzeptiert Aufträge per Brief und Telefax. Aufträge per E-Mail werden nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache akzeptiert.
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihm zur Verfügung gestellte interne Dokumente des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung über die Vertragskonditionen, insbesondere gegenüber den ausführenden Mitarbeitern des Auftragnehmers.
Urheberrecht
Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die ihm im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Programmcodebeispiele an andere Unternehmen oder Personen außerhalb des eigenen Unternehmens weiterzugeben oder anderen zugänglich zu machen.
Haftung
Im Rahmen des vorliegenden Auftrags übernimmt der Auftragnehmer Haftung für Sachschäden nur im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Auftraggeber eine andere Haftung wünschen oder durch seine AGB vorsehen, wird ein individuell zu kalkulierender Risikozuschlag fällig.
Sofern Informationen und Technik im Rahmen von Terminen durch den Auftraggeber bereitgestellt wird, trägt dieser die Verantwortung für deren Vollständigkeit und einwandfreies Funktionieren.
Terminvereinbarungen
Genannte Termine sind erst fest reserviert, wenn die Auftragserteilung erfolgt ist oder im Angebot eine feste Reservierung bestätigt wird.
Bei Absage eines fest vereinbarten Termins durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten:
- bis 30 Tage vorher: 25% der Gesamthonorars zzgl. bereits entstandener Reisekosten
- später: 100% jeweils zzgl. bereits entstandener Reisekosten.
Bei der Verschiebung einer Veranstaltung später als 30 Tage vor dem Termin werden 25% der Auftragssumme zusätzlich berechnet. Ebenso sind bereits entstandene Reisekosten zu erstatten.
Sofern der Auftragnehmer in Namen des Auftraggebers Räume oder Geräte Dritter anmietet, gelten dafür die Stornobedingungen und Ausfallgebühren des jeweiligen Lieferanten. Auf Wunsch händigt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber aus.
Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle einer Erkrankung oder anderer wichtiger Gründe einen anderen Mitarbeiter zu stellen oder die Veranstaltung zu verlegen.
Im Falle, dass der Auftragnehmer die Veranstaltung verlegen muss, reduziert sich das Tageshonorar um 10%. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer im Falle eines vom Auftragnehmer zu verantwortenden Grundes sind ausgeschlossen.
Förderprogramme
Wenn der Auftraggeber Förderprogramme (z.B. Bildungsscheck NRW oder Microsoft Trainingsgutscheine) anwenden will, müssen alle unter benötigten Unterlagen spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme im Original beim Auftragnehmer vorliegen.
Loyalitätsvereinbarung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer dieses Auftrags und einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung kein Vertragsverhältnis mit Mitarbeitern oder durch den Auftragnehmer eingesetzte Dritte einzugehen, diese abzuwerben oder Arbeiten über Dritte unmittelbar oder mittelbar erbringen zu lassen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftragnehmer, keine Mitarbeiter des Auftraggebers abzuwerben, oder anderweitig an sich zu binden.
Im Fall des Verstoßes gegen diese beidseitige Loyalitätsvereinbarung wird eine Vertragsstraße in Höhe von 10.000 Euro vereinbart.
Vermittler und Serviceunternehmen
Sofern auf Wunsch des Leistungsempfängers ein drittes Unternehmen in den Beauftragungsprozeß eingeschaltet wird, trägt der Leistungsempfänger die Kosten für diese Dienstleistung.
Rechnungsstellung
Der Auftraggeber nennt bereits bei der Auftragserteilung die Rechnungsadresse, Referenznummern und ggf. weitere Angaben, die er auf der Rechnung benötigt.
Das Honorar ist vor Beginn der Maßnahme gegen Rechnung zu zahlen. Nur Projekten, bei denen vorab der Aufwand nicht festgelegt ist, erfolgt die Abrechnung pro Block bzw. jeweils am Monatsende. Bei Softwareentwicklungsprojekten zum Festpreis erfolgt die Abrechnung in drei Teilen (Vor Beginn, Bei Abgabe der Beta 1-Version, Nach Abnahme). Reisekosten werden nach der Maßnahme getrennt in Rechnung gestellt.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Ende eines jeden Leistungsblocks, spätestens am Monatsende. Es wird kein Skonto gewährt. Bei Verzug werden gemäß §247 BGB Verzugzinsen von 8% über dem Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank fällig.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung. Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers sind unverzüglich zu rügen, spätestens nach 14 Tagen.
Weitere Bedingungen für Bücher, Fachartikel und andere im Auftrag erstellte Publikationen
Für Aufträge zur
Erstellung von journalistischen Beiträgen durch Herrn Dr. Holger Schwichtenberg
und mit ihm zusammenarbeitender Autoren gelten folgende Geschäftsbedingungen:
Sofern der
Auftraggeber keine Formatvorlage für die jeweils aktuellste Word-Version zur
Verfügung stellt, sind die Autoren nicht an die Verwendung bestimmter
Formate gebunden.
Jegliche Änderungen am
Text – auch sprachliche Änderungen – bedürfen vor Drucklegung der
Genehmigung der Autoren.
Sofern nicht anders
vereinbart, sind Autor alle Autoren des Beitrags zu nennen. Akademische
Titel der Autoren und Kurzvita sind neben dem Beitrag zu nennen.
Terminänderungen sind
nur bei rechtzeitiger Absprache möglich.
Bei Stornierung eines
Auftrags gelten folgende Kompensationen:
a) Für Aufträge mit
einem Umfang von bis zu 10 Druckseiten:
Bis 6 Wochen vor Abgabe: 60% der Auftragssumme
Danach: 100% der Auftragssumme
b) Für Aufträge mit
einem Umfang von mehr als 10 Druckseiten
Bis 15 Wochen vor Abgabe: 60% der Auftragssumme
Danach: 100% der Auftragssumme
Wir akzeptieren
nachträgliche Kürzungen im Umfang von maximal 5% des Beitrags.
Bei darüber hinausgehenden Kürzungen des
Betrags von Kundenseite wird mindestens 95% des vom Kunden
in Auftrag gegebenen Umfangs in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders
vereinbart, wird der Rechnungsbetrag mit Erscheinen des Beitrags fällig,
spätestens jedoch drei Monate nach Abgabe.
Rechnungsstellung
- Bei auf elektronischem Wege versandten Publikationen erhalten Sie die Rechnung ebenfalls auf elektronischem Wege (PDF-Datei).
- Bitte nennen Sie bereits bei
Auftragserteilung die Rechnungsadresse, Referenznummern und ggf. weitere
Angaben, die Sie auf der Rechnung benötigen.
- Für die nachträgliche Änderung einer Rechnung müssen wir Ihnen 7,50 Euro
(Verwaltungskosten) in Rechnung stellen.